Krankenzusatzversicherungen vergleichen

die Krankenzusatzversicherung mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis ermitteln

Nicht zuletzt durch die Gesundheitsreform wurden viele Leistungen gekürzt und gesetzliche Krankenkassen decken manche Leistungen nicht oder nur noch teilweise ab. Immer mehr Versicherungsnehmer entscheiden sich daher für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, mit der sich viele Versorgungslücken schließen lassen.

Letztendlich sollte an der eigenen Gesundheit nicht gespart werden. Dennoch empfiehlt sich vor Vertragsschluss ein Vergleich aller verfügbaren Krankenzusatzversicherungen. Es existiert derzeit eine Angebotsvielfalt unterschiedlichster Tarife, die nicht nur unterschiedliche Leistungen sondern teilweise auch erhebliche Preisunterschiede beinhalten können. In vielen Fällen können gewünschte oder benötigte Leistungen nach dem Baukastenprinzip ganz individuell zusammengestellt werden.

 

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Finanzielle Leistungen

Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen.

Je nach Tarif deckt eine ambulante Zusatzversicherung die zusätzlichen Kosten für diese Behandlung ab.

Im Gegensatz zur ambulanten Zusatzversicherung bleibt beim GKV- Ergänzungstarifen der Status des Kassenpatienten bestehen und die Versicherung springt dann ein, wenn Zuzahlungen fällig werden - etwa für besondere Medikamente oder Sehhilfen.
Typ der ambulanten
Zusatzversicherung
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab
Krankenhaustagegeld pro Tag

Zusatzleistungen

Gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle können Sie sich durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr.

Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Mindesterstattung von Zahnersatz
Ergänzung für Brillen & Kontaktlinsen
privatärztliche Behandlung
Unterbringung im Krankenhaus
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Interessierte finden Informationen zu rechtlichen Aspekten z.B. beim Bundesministerium für Gesundheit oder dem GKV-Spitzenverband (Interessenvertretung aller Kranken- und Pflegekassen).